
Private Sicherheitsdienstleister arbeiten LEDIGLICH auf Grundlage der "Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach 127,1 STPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben KEINE Polizeilichen BEFUGNISSE und hoheitlichen Rechte. Ihnen KÖNNEN Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden.
Behördliche PERSONENSCHÜTZER können HINGEGEN Ihren hoheitlichen Vollzugsrechten VOLLSTÄNDIG Gebrauchen und in die Arbeit mit ein fliesen lassen.

GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG