PERSONENSCHUTZ

PERSONENSCHUTZ 

Private Sicherheitsdienstleister arbeiten LEDIGLICH auf Grundlage der "Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach 127,1 STPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben KEINE Polizeilichen BEFUGNISSE und hoheitlichen Rechte. Ihnen KÖNNEN Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden. 



Behördliche PERSONENSCHÜTZER können HINGEGEN Ihren hoheitlichen Vollzugsrechten VOLLSTÄNDIG Gebrauchen und in die Arbeit mit ein fliesen lassen.

Diese Aspekt ENTSCHEIDET mitunter, über die QUALITÄT Ihrer Arbeit. 

GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG