
Es dürfen NUR Schusswaffen bereitgehalten und geführt werden, die AMTLICHE geprüft sind und ein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes BESCHUSS ZEICHEN tragen. § 7 oder § 41 Waffengesetzt. BGV A1 - "Grundsätze der Prävention" SIND einzuhalten.

Es wird DRINGEND empfohlen Geld oder Botengänge NICHT in einem Alleingang durchzuführen

GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG