DETEKTEI

DETEKTEI

Sie haben FRAGEN und benötigen Dringen ANTWORTEN.
Entscheiden Sie sich für die Richtige Detektei


Von einem ALLEINGANG ist DRINGEND Abzuraten! Schnell befinden SIE sich in der NÖTIGUNG; § 240 StGB und das kann weit teuer werden als mit der richitgen Detektei! 


Nötigung; § 240 StGB Abs. 1: Wer einem Menschenrechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit FREIHEITSSTRAFE bis zu DREI JAHREN oder mit Geldstrafe bestraft. Abs. 2: Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zwecke als verwerflich anzusehen ist. Abs. 3: Der Versuch ist strafbar.

KÖNNEN SIE SICH 3 JAHRE FREIHEITSSTRAFE ERLAUBEN...!  

GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG